SQO2 Veranstaltungsrigging: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Arbeitsplatzpositionierungssystem|'''Arbeitsplatzpositionierungssystem''']] System zum Halten von Personen an ihrem Arbeitsplatz und zum Sichern gegen Absturz oder Abrutschen | [[Arbeitsplatzpositionierungssystem|'''Arbeitsplatzpositionierungssystem''']] System zum Halten von Personen an ihrem Arbeitsplatz und zum Sichern gegen Absturz oder Abrutschen | ||
[[Auffangsystem|'''Auffangsystem''']] bestehend aus Auffanggurt nach DIN EN 361 mit hinterer und vorderer Auffang- öse, ausgestattet mit Brust-, Hüft-, Beingurten, Falldämpfer (nach DIN EN 355) und Verbindungsmitteln (nach DIN EN 362) | [[Auffangsystem|'''Auffangsystem''']] bestehend aus Auffanggurt nach DIN EN 361 mit hinterer und vorderer Auffang- öse, ausgestattet mit Brust-, Hüft-, Beingurten, Falldämpfer (nach [[DIN EN 355]]) und Verbindungsmitteln (nach DIN EN 362) | ||
[[Auftraggeber|'''Auftraggeber''']] Auftraggeber einer Dienstleistung können z. B. Veranstalter, Agenturen, Betreiber, Rundfunk- und Fernsehunternehmen, Produktionsbetriebe und Theater sein. Der Auftraggeber trägt die unternehmerische Verantwortung (siehe auch DIN 15750). | [[Auftraggeber|'''Auftraggeber''']] Auftraggeber einer Dienstleistung können z. B. Veranstalter, Agenturen, Betreiber, Rundfunk- und Fernsehunternehmen, Produktionsbetriebe und Theater sein. Der Auftraggeber trägt die unternehmerische Verantwortung (siehe auch DIN 15750). | ||
[[Auftragnehmer|'''Auftragnehmer''']] Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Erbringung der beauftragten Leistung. Der Auftragnehmer hat den beauftragten Umfang der Leistung sowie deren termingerechte und ordnungsgemäße Durchführung sicherzustellen. | [[Auftragnehmer|'''Auftragnehmer''']] Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Erbringung der beauftragten Leistung. Der Auftragnehmer hat den beauftragten Umfang der Leistung sowie deren termingerechte und ordnungsgemäße Durchführung sicherzustellen. | ||
[['Betreiber|'''Betreiber''']] ist derjenige, der die Veranstaltungsstätte betreibt und die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen hat.<br> ''Anmerkung zum Begriff: Der Betreiber ist jede natürliche oder juristische Person, die den Betrieb oder die Einrichtungen betreibt, besitzt oder der maßgeblichen wirtschaftlichen Verfügungsgewalt hinsichtlich des technischen Betriebs übertragen worden ist.'' | |||
[[Dienstleistung|'''Dienstleistung''']] Planerische, organisatorische und technische Leistung, die für die Durchführung von Veranstaltungen und Produktionen erbracht wird. | |||
[[Hilfstragwerk|'''Hilfstragwerk''']] ([[Support Traverse]]/[[Pre-Rigg]]) Nicht dauerhaft zum Tragwerk gehörende Lastaufnahmemittel.<br> ''Beispiel: Eine Traversenstrecke zwischen zwei Anschlagpunkten und einem Lastübergabepunkt oberhalb einer Traversenkonstruktion.'' | |||
[[Horizontale Lifeline|'''Horizontale Lifeline''']] Anschlageinrichtung bestehend aus einem temporär oder dauerhaft horizontal installierten Drahtseil oder Chemiefaserseil. Die horizontale Lifeline kann Bestandteil eines Auffang- oder Arbeitsplatzpositionierungssystem sein. | |||
[[Lastaufnahmeeinrichtung|'''Lastaufnahmeeinrichtung''']] System bestehend aus Hebezeug, Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel | |||
[[Lastüberwachung|'''Lastüberwachung''']] Zur Überprüfung der korrekten Installation/Belastungsverhältnissen bedarf es bei hoher Auslastung oder statisch unbestimmten Systemen einer Lastüberwachung sämtlicher Hängepunkte eines in sich geschlossenen, statischen Systems. Diese erfolgt typischerweise durch drahtgebundene, oder drahtlose Lastmesszellen. Einzelpunktmessungen können die Gesamtheit der Lastverschiebungen nicht abbilden. | |||
[[Mitlaufendes Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung|'''Mitlaufendes Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung''']] Mitlaufende Auffanggeräte sind Bestandteile eines Auffangsystems und bilden mit der beweglichen Führung (Chemiefaserseil/Drahtseil) eine verwendungsfertige Einheit. Die bewegliche Führung ist vertikal angeordnet. Das Auffanggerät begleitet den Benutzer während der Auf- und/oder Abwärtsbewegung automatisch ohne manuelle Betätigung und blockiert bei einem Sturz. | |||
[[Rigging|'''Rigging''']] In der Veranstaltungstechnik ist das Montieren und Benutzen von veranstaltungsspezifischen Lastaufnahmeeinrichtungen. Dies beinhaltet das Anschlagen, Halten und Bewegen von Lasten in der Veranstaltungstechnik unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen sowie die Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) insbesondere gegen Absturz. | |||
[[Rigging-Dienstleister|'''Rigging-Dienstleister''']] Unternehmen für die planerische, organisatorische und technische Durchführung von Veranstaltungsrigging. Beim Tournee-Rigging besteht häufig die Situation, dass einzelne Leistungen vom Haus-Rigger und einzelne Leistungen vom Tour- Rigger erbracht werden. | |||
[[Riggingplan|'''Riggingplan''']] Der Riggingplan ist eine technische Zeichnung mit allen Einbauten und detaillierten Angaben '''zu Anschlagpunkten am Tragwerk''' und den einzubringenden Lasten.<br>''Zu Anschlagpunkten am Tragwerk siehe auch [[DGUV 215-313|DGUV Information 215-313]] „Lasten über Personen“.'' | |||
[[Temporärer Anschlagpunkt|'''Temporärer Anschlagpunkt''']] Nicht dauerhaft an Tragwerken montierter Punkt zur Einleitung von Lasten<br> ''Beispiel: Mit Anschlagmitteln an Knotenpunkten von Fachwerkträgern eines Gebäudetragwerkes erstellte Punkte.'' | |||
[[Tourneeveranstaltungen|'''Tourneeveranstaltungen''']] Bei Tourneeveranstaltungen unterscheidet man in der Praxis zwischen dem örtlichen Veranstalter und dem Tourneeveranstalter. | |||
[[Veranstalter|'''Veranstalter''']] ist derjenige, der für die jeweilige Veranstaltung die Verantwortung trägt. Dies kann ein Unternehmen, eine Agentur, ein Verein oder Verband, eine Kommune oder eine Einzelperson sein. Der Veranstalter ist die für alle organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Abläufe einer Veranstaltung juristisch haftende Person oder Körperschaft. Diese kann er selbst durchführen bzw. teilweise oder vollständig als Auftraggeber durch für die entsprechende Dienstleistung qualifizierte Auftragnehmer durchführen lassen. Unabhängig von der Vergabe von Leistungen verbleiben unübertragbar beim Veranstalter die Organisationspflichten, insbesondere Auswahl- und Überwachungspflichten. | |||
'''Weitere Begriffe''' Darüber hinaus gelten die Begriffe der weiteren [[Igvw-Qualitätsstandards|igvw-Qualitätsstandards]] sowie der relevanten Schriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ([[DGUV]]). | |||
Version vom 13. Oktober 2026, 10:17 Uhr
VORBEMERKUNG
Ziel der Qualitätsstandards (SQ = Standard der Qualität | Standard of Quality) ist es, das erforderliche Qualitätsniveau von Dienstleistungen in der Veranstaltungswirtschaft zu definieren.
Standards der Qualität der IGVW berücksichtigen die aktuelle Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und beschreiben auf dieser Grundlage die speziellen Arbeitsverfahren und notwendigen Kompetenzen in der Veranstaltungswirtschaft. Sie enthalten eine Übersicht der anzuwendenden Rechtsgrundlagen, Normen und Anforderungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Dieser Qualitätsstandards wurde vom zuständigen Gremium der IGVW unter Mitwirkung des Sachgebietes Bühnen und Studios der DGUV und dem Arbeitskreis der Sicherheitsingenieure von ARD.ZDF.medienakademie, ARTE, Bavaria, BR, DeutschlandRadio, DW, HR, IRT, MDR, Mediengruppe RTL Deutschland, NDR, ORF, RB, RBB, RBT, SRG-SSR, SR, Studio Hamburg, SWR, tpc, WDR und ZDF erarbeitet.
1 | ANWENDUNGSBEREICH
Stand 04/2019
Dieser Qualitätsstandard gilt für die Aufbau- und Ablauforganisation für das Rigging und andere Höhenarbeiten in der Veranstaltungstechnik. Dies beinhaltet die einzelnen Verantwortlichkeiten der Beteiligten. Zusätzlich werden auch Arbeitsverfahren und -methoden sowie insbesondere die Anwendung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz erläutert.
Dieser Qualitätsstandard dient als Orientierungshilfe bei der Wahrnehmung der Auswahlverantwortung des Unternehmers/Auftraggebers bei der Festlegung der Abläufe und der erforderlichen fachlichen Qualifikation für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
Veranstaltungsrigging ist von seinem Wesen her immer mit erheblichen Gefährdungen verbunden. Einerseits gilt es ein sicheres Arbeiten in der Höhe zu gewährleisten und anderseits dafür zu sorgen, dass keine Gegenstände herabfallen können.
Grundsätzlich zählt Arbeit mit Absturzgefahr zu gefährlichen Arbeiten im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Um Sicherheit bei Arbeiten in der Höhe zu erreichen, müssen alle Möglichkeiten zur sicheren Organisation und Durchführung der Arbeitsprozesse genutzt werden. Dabei sind die erforderlichen Qualifikationen des Riggingpersonals zu berücksichtigen (siehe dazu auch igvw SQQ2).
Insbesondere der zeitliche Ablauf der Tätigkeiten muss so gestaltet werden, dass eine sichere Durchführung der Arbeitsprozesse möglich ist. Daraus begründet sich bereits bei der Planung und Organisation der Veranstaltung eine besondere Sorgfaltspflicht des Auftraggebers.
2 | NORMATIVE UND INFORMELLE VERWEISUNGEN
- ArbStättV Fassung 08-2004
Arbeitsstättenverordnung sowie die relevante ASR A 2.1 - BetrSichV Fassung 07-2015
Betriebssicherheitsverordnung sowie relevante TRBS 2121 und BekBS - DGUV Vorschrift 1
Grundsätze der Prävention - DGUV Vorschriften 17 und 18
Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung - DGUV Regel 100-001
Grundsätze der Prävention - DGUV Regel 112-198
Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz - DGUV Regel 112-199
Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen - DGUV Regel 115-002
Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung - DGUV Information 204-011
Erste Hilfe – Notfallsituation: Hängetrauma - DGUV Information 209-013
Anschläger - DGUV Information 212-001
Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren SZP - DGUV Information 215-310 Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Leitfaden
- DGUV Information 215-313
Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen – Lasten über Personen - DGUV Grundsatz 312-906 Stand 04/2019
Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen - DIN 15750
Veranstaltungstechnik – Leitlinien für technische Dienstleistungen - DIN EN 353-2
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Teil 2: Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung - DIN EN 355
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Falldämpfer - DIN EN 358
Persönliche Schutzausrüstung für Haltefunktionen und zur Verhinderung von Abstürzen – Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte - DIN EN 361
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Auffanggurte - DIN EN 362
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Verbindungselemente - DIN EN 363
Persönliche Absturzschutzausrüstung – Persönliche Absturzschutzsysteme - DIN EN 795
Persönliche Absturzschutzausrüstung – Anschlageinrichtungen - igvw SQP1
Traversen - igvw SQP2
Elektrokettenzüge
- igvw SQQ2
Sachkunde für Veranstaltungsrigging - PSA-BV
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit.
3 | BEGRIFFE
Anschlagen Montieren von Arbeitsmitteln (Anschlagmitteln) mit dem Ziel des Haltens oder Bewegens von Lasten
Anschlageinrichtung Einrichtung zur Befestigung von Auffang- oder Arbeitsplatzpositionierungssystem
Arbeitsplatzpositionierungssystem System zum Halten von Personen an ihrem Arbeitsplatz und zum Sichern gegen Absturz oder Abrutschen
Auffangsystem bestehend aus Auffanggurt nach DIN EN 361 mit hinterer und vorderer Auffang- öse, ausgestattet mit Brust-, Hüft-, Beingurten, Falldämpfer (nach DIN EN 355) und Verbindungsmitteln (nach DIN EN 362)
Auftraggeber Auftraggeber einer Dienstleistung können z. B. Veranstalter, Agenturen, Betreiber, Rundfunk- und Fernsehunternehmen, Produktionsbetriebe und Theater sein. Der Auftraggeber trägt die unternehmerische Verantwortung (siehe auch DIN 15750).
Auftragnehmer Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Erbringung der beauftragten Leistung. Der Auftragnehmer hat den beauftragten Umfang der Leistung sowie deren termingerechte und ordnungsgemäße Durchführung sicherzustellen.
Betreiber ist derjenige, der die Veranstaltungsstätte betreibt und die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen hat.
Anmerkung zum Begriff: Der Betreiber ist jede natürliche oder juristische Person, die den Betrieb oder die Einrichtungen betreibt, besitzt oder der maßgeblichen wirtschaftlichen Verfügungsgewalt hinsichtlich des technischen Betriebs übertragen worden ist.
Dienstleistung Planerische, organisatorische und technische Leistung, die für die Durchführung von Veranstaltungen und Produktionen erbracht wird.
Hilfstragwerk (Support Traverse/Pre-Rigg) Nicht dauerhaft zum Tragwerk gehörende Lastaufnahmemittel.
Beispiel: Eine Traversenstrecke zwischen zwei Anschlagpunkten und einem Lastübergabepunkt oberhalb einer Traversenkonstruktion.
Horizontale Lifeline Anschlageinrichtung bestehend aus einem temporär oder dauerhaft horizontal installierten Drahtseil oder Chemiefaserseil. Die horizontale Lifeline kann Bestandteil eines Auffang- oder Arbeitsplatzpositionierungssystem sein.
Lastaufnahmeeinrichtung System bestehend aus Hebezeug, Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
Lastüberwachung Zur Überprüfung der korrekten Installation/Belastungsverhältnissen bedarf es bei hoher Auslastung oder statisch unbestimmten Systemen einer Lastüberwachung sämtlicher Hängepunkte eines in sich geschlossenen, statischen Systems. Diese erfolgt typischerweise durch drahtgebundene, oder drahtlose Lastmesszellen. Einzelpunktmessungen können die Gesamtheit der Lastverschiebungen nicht abbilden.
Mitlaufendes Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung Mitlaufende Auffanggeräte sind Bestandteile eines Auffangsystems und bilden mit der beweglichen Führung (Chemiefaserseil/Drahtseil) eine verwendungsfertige Einheit. Die bewegliche Führung ist vertikal angeordnet. Das Auffanggerät begleitet den Benutzer während der Auf- und/oder Abwärtsbewegung automatisch ohne manuelle Betätigung und blockiert bei einem Sturz.
Rigging In der Veranstaltungstechnik ist das Montieren und Benutzen von veranstaltungsspezifischen Lastaufnahmeeinrichtungen. Dies beinhaltet das Anschlagen, Halten und Bewegen von Lasten in der Veranstaltungstechnik unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen sowie die Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) insbesondere gegen Absturz.
Rigging-Dienstleister Unternehmen für die planerische, organisatorische und technische Durchführung von Veranstaltungsrigging. Beim Tournee-Rigging besteht häufig die Situation, dass einzelne Leistungen vom Haus-Rigger und einzelne Leistungen vom Tour- Rigger erbracht werden.
Riggingplan Der Riggingplan ist eine technische Zeichnung mit allen Einbauten und detaillierten Angaben zu Anschlagpunkten am Tragwerk und den einzubringenden Lasten.
Zu Anschlagpunkten am Tragwerk siehe auch DGUV Information 215-313 „Lasten über Personen“.
Temporärer Anschlagpunkt Nicht dauerhaft an Tragwerken montierter Punkt zur Einleitung von Lasten
Beispiel: Mit Anschlagmitteln an Knotenpunkten von Fachwerkträgern eines Gebäudetragwerkes erstellte Punkte.
Tourneeveranstaltungen Bei Tourneeveranstaltungen unterscheidet man in der Praxis zwischen dem örtlichen Veranstalter und dem Tourneeveranstalter.
Veranstalter ist derjenige, der für die jeweilige Veranstaltung die Verantwortung trägt. Dies kann ein Unternehmen, eine Agentur, ein Verein oder Verband, eine Kommune oder eine Einzelperson sein. Der Veranstalter ist die für alle organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Abläufe einer Veranstaltung juristisch haftende Person oder Körperschaft. Diese kann er selbst durchführen bzw. teilweise oder vollständig als Auftraggeber durch für die entsprechende Dienstleistung qualifizierte Auftragnehmer durchführen lassen. Unabhängig von der Vergabe von Leistungen verbleiben unübertragbar beim Veranstalter die Organisationspflichten, insbesondere Auswahl- und Überwachungspflichten.
Weitere Begriffe Darüber hinaus gelten die Begriffe der weiteren igvw-Qualitätsstandards sowie der relevanten Schriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).