SQO2 Veranstaltungsrigging
VORBEMERKUNG
Ziel der Qualitätsstandards (SQ = Standard der Qualität | Standard of Quality) ist es, das erforderliche Qualitätsniveau von Dienstleistungen in der Veranstaltungswirtschaft zu definieren. Standards der Qualität der IGVW berücksichtigen die aktuelle Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und beschreiben auf dieser Grundlage die speziellen Arbeitsverfahren und notwendigen Kompetenzen in der Veranstaltungswirtschaft. Sie enthalten eine Übersicht der anzuwendenden Rechtsgrundlagen, Normen und Anforderungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Dieser Qualitätsstandards wurde vom zuständigen Gremium der IGVW unter Mitwirkung des Sachgebietes Bühnen und Studios der DGUV und dem Arbeitskreis der Sicherheitsingenieure von ARD.ZDF.medienakademie, ARTE, Bavaria, BR, DeutschlandRadio, DW, HR, IRT, MDR, Mediengruppe RTL Deutschland, NDR, ORF, RB, RBB, RBT, SRG-SSR, SR, Studio Hamburg, SWR, tpc, WDR und ZDF erarbeitet.
1 | ANWENDUNGSBEREICH
Stand 04/2019
Dieser Qualitätsstandard gilt für die Aufbau- und Ablauforganisation für das Rigging und andere Höhenarbeiten in der Veranstaltungstechnik. Dies beinhaltet die einzelnen Verantwortlichkeiten der Beteiligten. Zusätzlich werden auch Arbeitsverfahren und -methoden sowie insbesondere die Anwendung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz erläutert.
Dieser Qualitätsstandard dient als Orientierungshilfe bei der Wahrnehmung der Auswahlverantwortung des Unternehmers/Auftraggebers bei der Festlegung der Abläufe und der erforderlichen fachlichen Qualifikation für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
Veranstaltungsrigging ist von seinem Wesen her immer mit erheblichen Gefährdungen verbunden. Einerseits gilt es ein sicheres Arbeiten in der Höhe zu gewährleisten und anderseits dafür zu sorgen, dass keine Gegenstände herabfallen können.
Grundsätzlich zählt Arbeit mit Absturzgefahr zu gefährlichen Arbeiten im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Um Sicherheit bei Arbeiten in der Höhe zu erreichen, müssen alle Möglichkeiten zur sicheren Organisation und Durchführung der Arbeitsprozesse genutzt werden. Dabei sind die erforderlichen Qualifikationen des Riggingpersonals zu berücksichtigen (siehe dazu auch igvw SQQ2).
Insbesondere der zeitliche Ablauf der Tätigkeiten muss so gestaltet werden, dass eine sichere Durchführung der Arbeitsprozesse möglich ist. Daraus begründet sich bereits bei der Planung und Organisation der Veranstaltung eine besondere Sorgfaltspflicht des Auftraggebers.
2 | NORMATIVE UND INFORMELLE VERWEISUNGEN
- ArbStättV Fassung 08-2004
Arbeitsstättenverordnung sowie die relevante ASR A 2.1 - BetrSichV Fassung 07-2015
Betriebssicherheitsverordnung sowie relevante TRBS 2121 und BekBS - DGUV Vorschrift 1
Grundsätze der Prävention - DGUV Vorschriften 17 und 18
Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung - DGUV Regel 100-001
Grundsätze der Prävention - DGUV Regel 112-198
Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz - DGUV Regel 112-199
Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen - DGUV Regel 115-002
Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung - DGUV Information 204-011
Erste Hilfe – Notfallsituation: Hängetrauma - DGUV Information 209-013
Anschläger - DGUV Information 212-001
Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren SZP - DGUV Information 215-310 Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Leitfaden
- DGUV Information 215-313
Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen – Lasten über Personen - DGUV Grundsatz 312-906 Stand 04/2019
Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen - DIN 15750
Veranstaltungstechnik – Leitlinien für technische Dienstleistungen - DIN EN 353-2
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Teil 2: Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung - DIN EN 355
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Falldämpfer - DIN EN 358
Persönliche Schutzausrüstung für Haltefunktionen und zur Verhinderung von Abstürzen – Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte - DIN EN 361
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Auffanggurte - DIN EN 362
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Verbindungselemente - DIN EN 363
Persönliche Absturzschutzausrüstung – Persönliche Absturzschutzsysteme - DIN EN 795
Persönliche Absturzschutzausrüstung – Anschlageinrichtungen - igvw SQP1
Traversen - igvw SQP2
Elektrokettenzüge
- igvw SQQ2
Sachkunde für Veranstaltungsrigging - PSA-BV
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit.